Ernährung

E-Nummern-Serie Teil 1: Diese Farbstoffe sollten Sie besser meiden

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Cora Högl

In unserem ersten Teil zum Thema E-Nummern und Zusatzstoffe in Lebensmitteln beschäftigen wir uns mit den Farbstoffen. Obwohl es mehr als genug natürliche, unbedenkliche und sogar gesunde Farbstoffe gibt, greifen Lebensmittelproduzenten immer wieder zu den zweifelhaften Alternativen. 

Im Grunde dienen Farbstoffe in Lebensmitteln nur der Optik. Bei vielen Produkten fragt man sich, was Farbstoffe darin überhaupt zu suchen haben – erst Recht natürlich, wenn ihre Sicherheit für den Verbraucher nicht garantiert werden kann. Das betrifft vor allem synthetische oder im Labor nachgebaute Farbstoffe (Azofarbstoffe). Diese synthetischen Zusatzstoffe werden mit sogenannten E-Nummern verschlüsselt. Wir zeigen Ihnen, was hinter den Nummern steckt:

E 102 – Tartrazin

Tartrazin ist ein synthetischer Azofarbstoff, der für eine gelbe bis orangene Färbung sorgt. Er wird zum Beispiel in Likören, Limonaden, Brausepulver, Knabberartikeln, Pudding, Schmelzkäse und Arzneimitteln verwendet. Besorgniserregend ist Tartrazin, weil es Allergien auslösen kann und damit grundsätzlich für Allergiker problematisch ist. Außerdem steht es unter Verdacht, Einfluss auf die Psyche zu haben: Tartrazin-haltige Lebensmittel müssen daher in der EU die Aufschrift „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ tragen. In Norwegen ist der Farbstoff verboten – das war er auch in Deutschland und Österreich, bis das Verbot im Zuge der Angleichung an die EU aufgehoben wurde.

E 104 – Chinolingelb

Das ebenfalls synthetisch hergestellte Chinolingelb ist nur in geringen Mengen und nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Das sind unter anderem Getränke, Süßwaren, Pudding, Lutsch- und Brausetabletten oder Kaugummi. Auch Produkte in denen Chinolingelb Verwendung findet müssen den Verbraucher warnen: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“. In den USA ist Chinolingelb verboten.

E 110 – Sunsetgelb bzw. Gelborange-S

Der künstliche Azofarbstoff E 110 wird gerne in Zitrusjoghurt oder Käse eingesetzt – aber auch in Fruchtgummi, Götterspeise und Medikamenten. Der Farbstoff gilt als Allergen und kann bei Menschen mit Asthma problematisch sein. Außerdem hat auch er die Warnaufschrift „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ zur Folge. Aufgrund von belastenden Daten wurde die erlaubte Tagesdosis von E 110 seit 2013 schrittweise immer weiter gesenkt. Im Tierversuch löste Sunsetgelb übrigens bei hoher Dosis Nierentumore aus.

E 120 – Cochenille bzw. Kamin (-säure)

Cochenille ist der einzige zugelassene Farbstoff, der aus Tieren hergestellt wird. Für ihn werden die getrockneten, befruchteten Weibchen der Scharlach-Schildläuse verarbeitet. Man findet den Stoff u. a. in Marmeladen, Wurst und Süßigkeiten. Cochenille kann bei empfindlichen Personen zu Hautauschlag und allergieähnlichen Symptomen führen.

E 122 – Azorubin

Wie alle Azofarbstoffe wird auch Azorubin künstlich hergestellt. Lebensmittel mit Azorubin müssen die Warnaufschrift „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ tragen. Bei sensiblen Menschen kann der Stoff zu Pseudoallergien führen, welche sich mit Hautausschlägen, Atemwegsbeschwerden und Sehstörungen äußern.

E 123 – Amaranth

Lassen Sie sich von dem Namen nicht täuschen: Der Azofarbstoff Amaranth hat mit dem gleichnamigen Pseudogetreide Amarant nichts zu tun. Stattdessen kann er die gleichen Auswirkungen wie Azorubin (E 122) haben. Und als ob das noch nicht genug wäre: Im Tierversuch führte Amaranth zu Ablagerungen in den Nieren und ist in den USA verboten – weil es unter Verdacht steht, krebserregend zu sein.

Natürlich gibt es noch viele weitere Farbstoffe, die in der EU zugelassen sind. Um Ihnen einen schnellen Überblick zu gewähren, haben wir Ihnen alle Farbstoffe – sortiert nach ihrer Nummerierung – in dieser Tabelle zusammengestellt:

(Tabelle als PDF öffnen zum Speichern und Ausdrucken)

Bildnachweis: Shutterstock.com